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Zustiftungen und Letztwillige Verfügungen

Sie möchten sich im Bereich der Musikförderung finanziell engagieren, empfinden jedoch den Aufwand, eine eigene Stiftung zu gründen, als zu hoch?

Mit einer Zustiftung können Sie die Arbeit der Stiftung der Baden-Württembergischen Ensembleakademie zur Förderung der Musik sowie der Musikerziehung von Kindern und Jugendlichen fördern und ihre Entwicklung mitverfolgen. Sie entscheiden, ob Ihre Zustiftung öffentlich kommuniziert wird oder nicht. 

Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, uns bzw. unsere Arbeit als Erbe oder durch ein Vermächtnis in Ihrem Testament zu bedenken und damit Ihre Liebe zur Musik und Ihre Verbundenheit zur Arbeit im Ensemblehaus und der Stiftung fortwirken zu lassen.

Wir wissen, dass eine solche weitreichende Entscheidung über eine Zustiftung oder eine testamentarische Verfügung nicht über Nacht getroffen wird.
Bitte sprechen Sie uns an.

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